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hagedorn-stiftung

 

Credit Suisse (Deutschland) AG

BLZ 501 205 00

Konto-Nr. 070 005 71 72

Stiftungsförderung

Spenden und Zustiftungen


Die Hagedorn-Stiftung ist durch vorläufigen Freistellungsbescheid des Finanzamtes Herford vom 21.07.2005, Steuer-Nummer 324/5790/4267 VST als gemeinnützig anerkannt und ist berechtigt, für die an sie geleisteten Spenden steuerlich berücksichtigungsfähige Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Die Stiftungsprojekte werden aus den Erträgen des Stiftungsvermögens finanziert. Für Spenden zur Unterstützung unserer Arbeit oder Zustiftungen sind wir sehr dankbar.

Spenden an gemeinnützige Stiftungen werden für die Förderung der Stiftungszwecke verwendet und werden steuerlich großzügig gefördert. Neben dem üblichen Spendenabzug (bis 5 % des Gesamtbetrages der Einkünfte für gemeinnützige bzw. bis 10 % für mildtätige Zwecke) können vom jeweiligen Steuerpflichtigen zusätzlich bis zu € 20.450 im Jahr einkommensunabhängig für Spenden an Stiftungen im Rahmen der Sonderausgaben abgesetzt werden!

Daneben sind auch Zustiftungen möglich, durch die das Stiftungskapital dauerhaft aufgestockt wird und die laufenden Erträge für die Stiftungszwecke erhöht werden. Sie sind im Rahmen des vorgenannten Stiftungshöchstbetrages von jährlich € 20.450 absetzbar.